Allgemeine Geschäftsbedingungen
Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß
1.Die Nutzung des Studios Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß einschließlich der Angebote geschieht auf eigene Gefahr. Das gilt auch für den Fall, dass der Benutzer die Übungen nicht regelrecht durchführt oder die Hinweise in der von ihm unterschriebenen Kontraindikationsliste nicht beachtet. Der Betreiber des Studios Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß geht in allen Fällen davon aus, dass diese Hinweise beachtet werden.
2.Der Benutzer des Studios Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß, der Power Plate- und Cardiogeräte haftet für alle Schäden, die er am bzw. im Raum und an den Geräten fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
3.Bei Unfällen haftet das Studio Nina Gehrmann Raum für Sport & Wellnes im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Nutzers.
4.Das Studio Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursteilnehmer versichert, in jeder Hinsicht uneingeschränkt körperlich gesund zu sein; auf jede (Vor-) Erkrankung bzw. auf jedes bestehende bzw. neu entstehendes Gesundheitsrisiko hat er umgehend schriftlich hinzuweisen.
5.Das Studio Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachten Dingen wie z.B. Bekleidung, Wert- und anderen Gegenständen, Geld etc. Bitte benutzen Sie unsere Schließfächer in der Umkleidekabine.
6.Das Studio Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß haftet nicht für Schäden, die durch den Nutzer oder durch von ihm mitgebrachte Personen verursacht werden.
7.Grundsätzlich sind nur betreute Trainings möglich. Das gilt für Nutzer von AboCards und von Zeitverträgen gleichermaßen. Ausgeschlossen sind die Cardio-Geräte.
8.Grundsätzlich sind nur zwei bis drei Trainings pro Woche (bzw. zwölf im Monat, je nach Vertrag) möglich. Das gilt für Nutzer von AboCards und von Zeitverträgen gleichermaßen( 10er-und 20er Karten ausgeschlossen).
9.Die Nutzung der Angebote des Studios Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß sind grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind persönlich, per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren.
10.Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig abzusagen, mindestens 24 Stunden vorher. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden berechnet.
11.Das Studio Raum für Sport – Nina Gehrmann & Norbert Feß behält sich vor, bei zu spätem Erscheinen zu vereinbarten Trainingsterminen die Trainingszeit entsprechend zu verkürzen.
12.Das Nutzungsentgelt für AboCards und Zeitverträge ist im Voraus zu entrichten und spätestens zum ersten Nutzungstermin fällig. Wird eine Bezahlung in Teilbeträgen vereinbart, sind die im Vertragszahlungsplan genannten Zahlungstermine einzuhalten.
13.Die AboCards und die Zeitverträge sind nicht übertragbar.
14.Die Auszahlung des Wertes/ Restwertes von AboCards und Zeitverträgen ist nicht möglich (ausgeschlossen es tritt eine Kontraindikation ein oder eine Schwangerschaft). Dann ist der Vertrag zum stilllegen.
15.Bei AboCards und Zeitverträgen können nicht in Anspruch genommene Trainings, z.B. während des Urlaubs oder wegen Erkrankung- nicht nachträglich erfolgen, sondern verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsandauern. Bei Erkrankungen, die länger als 4 Wochen andauern kann allerdings ein Ruhen des Vertrags vereinbart werden. Das Ruhen des Vertrags von 4 Wochen gilt auch bei einem 12 Monats Abo ohne besonderen Grund.
16.Zeitverträge sind gültig für den Zeitraum, für den sie abgeschlossen sind. Sie verlängern sich immer wieder um die gleiche Dauer – es sei denn, Sie werden mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt. Die vorherige Auflösung ist grundsätzlich nicht möglich. Davon unberührt ist die „Kündigung aus wichtigem Grund“ bzw. die „Außerordentliche Kündigung“ gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – z.B. bei Auswanderung, Umzug, längere Krankheit.
17.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.